ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER O.CT OBERSCHEIDER TUNING GMBH MIT SITZ AN DER LINDENSTRASSE 44, CH-9443 WIDNAU/SCHWEIZ
FASSUNG VOM 10.04.2014
Art.1
GELTUNGSBEREICH
Sämtliche von der O.CT Oberscheider Tuning GmbH mit Sitz in Widnau (im Folgenden: O.CT) erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch O.CT. Allgemeine Geschäftsbedingungen und dergleichen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.
Art.2
VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Angebote der O.CT in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage und dergleichen erfolgen stets freibleibend und sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn O.CT eine Bestellung ausdrücklich schriftlich annimmt oder den Vertragsgegenstand liefert oder leistet. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann O.CT jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Art.3
PREISE
Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis ausdrücklich vereinbart, so werden die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT aufgrund der bei Vertragsabschluss gültigen, im Internet publizierten bzw. im Geschäftslokal aufgelegten Preislisten und Stundenlöhne (zuzüglich der massgebenden Mehrwertsteuer) verrechnet. O.CT ist zur Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. O.CT stellt Verpackung, Fracht und dergleichen zusätzlich in Rechnung.
Art.4
BEZAHLUNG
Die Leistung des Tunings erfolgt mittels Download, welcher nach Akzeptieren dieser AGB und erfolgter Bezahlung per Credits gestartet werden kann. Der Download erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr für die Übermittlung, technische Störungen und Speicherung. Im Übrigen werden Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT bei Erhalt in bar zur Zahlung fällig (Verfalltag). Warenversand erfolgt per Nachnahme auf Kosten des Kunden. O.CT hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die O.CT Garantie nur besteht, wenn unsere Rechnungen fristgerecht beglichen werden. O.CT Tuning behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzug oder ausständigen fälligen Fakturen sämtliche Ansprüche an die O.CT Garantie unbefristet abzulehnen.
Art.5
NEUTYPISIERUNG / KONTROLLE
Der Kunde hat die Verwendbarkeit der Lieferungen und Leistungen in eigener Verantwortung zu prüfen. Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen, werden nur auf Auftrag des Kunden vorgenommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen, zur Änderung der Daten entsprechend Fahrzeugpapieren führen können. Dies wiederum kann zu einer Verpflichtung der Neutypisierung und der Änderung des Haftpflichtversicherungsvertrages führen. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, übernimmt O.CT keinerlei Haftung. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus dem Tuning O.CT gegenüber. Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 8% von den Herstellerangaben abweichen, ohne dass dies irgendeinen Anspruch begründet, da sol-che Schwankungsbreiten üblich sind.
Art.6
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände im Eigentum der O.CT.
Art.7
GEFAHRÜBERGANG
Mit dem Versand der Ware bzw. Download geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über.
Art.8
GEWÄHRLEISTUNG
Alle technischen Daten und Informationen der O.CT in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie auf der Homepage (www.oct-tuning.com oder www.oct-ipro.com) etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die O.CT die Leistungen und Lieferungen nach ihrer Wahl und nach ihrem Ermessen nachbessern oder Ersatz liefern. Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei O.CT oder bei der von O.CT ausdrücklich bezeichneten Partnern durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist O.CT lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder gebrauchte Teile, die von O.CT überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.
Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber O.CT sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der O.CT wie auch alle Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).
Art.9
MÄNGELRÜGEN UND REKLAMATIONEN
Mit der Beendigung des Downloads gilt der Vertragsgegenstand als ordnungsgemäss geliefert und abgenommen. Im Übrigen muss der Kunde alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von sieben Tagen geltend gemacht werden. Massgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei O.CT. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen bzw. Garantieansprüche sind verwirkt. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von O.CT betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.
Art.10
LIEFERVERZUG
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Um verbindlich zu sein, müssen sie aber in jedem Fall von O.CT schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von O.CT oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin O.CT schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung gerät O.CT in Verzug.
Art.11
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal der O.CT in Widnau (Kanton St. Gallen/Schweiz). Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Art.12
GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche aus diesem Vertrag entstehen können, ist 9443 Widnau (Schweiz).
Art.13
ANWENDBARES RECHT
Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien untersteht vollumfänglich und ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Weder das „Wiener Kaufrecht“ noch sonst ein anderes Recht oder ein Staatsvertrag sind auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nach den Regeln des schweizerischen internationalen Privatrechts anwendbar wären.
Art.14
SONSTIGES
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Printed in Switzerland
Änderungen vorbehalten
Ausgabe: 10. April 2014, V1.1
O.CT Oberscheider Tuning GmbH - Lindenstrasse 44 - CH-9443 Widnau
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